Seit den Meldungen zum Ende des DOMEA®-Konzepts sind nun schon einige Monate vergangen. Manche haben diese mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, manche haben das natürlich immer schon gewusst. Rainer Ullrich (Geschäftsführer der Infora Gmbh) gab in seinem Vortrag vom egovday 2011 in Berlin folgende Antwort: „DOMEA lebt, aber nicht so wie erwartet“. Er nannte dazu auch neue Lösungskonzepte.
Von der Bundesverwaltung ist zwischenzeitlich auch die Nachfolge geregelt. Es handelt sich dabei um das „Organisationskonzept Elektronische Verwaltungsarbeit“. Der Entwurf wurde für das erste Halbjahr 2011 angekündigt, ist aber bis heute offiziell nicht verfügbar.
Der Teufel steckt wie fast immer im Detail. Gehen wir zunächst von einigen der häufigsten Kritikpunkte am DOMEA®-Konzept bzw. an Einführungsprojekten aus:
- Das Konzept ist nicht flexibel genug
- Das Konzept entspricht nicht der heutigen Verwaltungsarbeit
- Die Produkte sind nicht benutzerfreundlich
Diese Punkte zeigen die Vielschichtigkeit der Probleme. Die Ursachen für diese aus Anwendersicht sicherlich verständlichen Kritikpunkte liegen im Wesentlichen weder im DOMEA®-Konzept noch in zertifizierten oder konzeptkonformen Produkten.
Eines der tatsächlichen Probleme ist eher, dass die Geschäftsordnung – kennt noch jemand die GGO des Bund? – gewisse formale Grundprinzipien definiert, die diese Kritikpunkte nicht unwesentlich steuern. Dazu gehören unter anderem Anforderungen in Bezug auf Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit sowie den Geschäftsgang und exakt hier beginnt das Problem. Der wesentliche Punkt „Transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln“ ist übrigens auch im Memorandum des IT-Planungsrates vom 30.6.2011 zu finden und kann daher kaum ignoriert werden.
Ebenso wurde immer wieder das Thema der Prozessorientierung erwähnt, die für Verwaltungsabläufe in Behörden als nicht anwendbar dargestellt wird. Daher hat das Thema der eAkte teilweise größeren Zuspruch als die Vorgangsbearbeitung erhalten. Doch aus wirtschaftlicher Sicht und auch in Bezug auf Transparenz ist eine Abwendung von einheitlichen Geschäftsprozessen kaum möglich, denn einheitliche Geschäftsprozesse setzen zumindest eine gewisse Teilstrukturierung voraus. Dies zeigt auch unsere Erfahrung bei zahlreichen erfolgreichen Projekten. Eine Marktstudie des Beratungshauses Logica in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen Pierre Audoin Consultants (PAC) hat die Automatisierung von Verwaltungsprozessen im Backoffice als ersten Punkt in der Agenda zum Thema Transforming Government genannt.
Die genannten Probleme gab es übrigens in den Nachbarländern Schweiz und Österreich ebenfalls. Auch dort sind Projekte zur Einführung von DMS und Aktensystemen nicht per se reibungslos verlaufen. Eines zeichnen erfolgreiche und somit auch flächendeckende Einführungsprojekte aber immer aus: die Grundprinzipien des Verwaltungshandelns wurden nie ignoriert.
Eine der Herausforderungen an das Organisationskonzept Elektronische Verwaltung besteht nun in der Festlegung, ob auch weiterhin diese Grundprinzipien auf Basis der GGO erhalten bleiben oder ob das Konzept die formalen Vorgaben anders interpretiert wird um höhere Benutzerakzeptanz zu erreichen. Im ersten Fall setzt sich dieses Konzept dem gleichen Risiko wie das DOMEA®-Konzept aus, andernfalls werden möglicherweise aktuelle Grundprinzipien des Verwaltungshandelns ignoriert oder die Harausforderung wieder in die Projekte delegiert.
Welcher Weg auch immer gewählt wird, die Autoren des Organisationskonzepts Elektronische Verwaltung stehen vor einer gewissen Herausforderung!
Ich wünsche dazu viel Erfolg.
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Eine Antwort auf Konzept Elektronische Verwaltungsarbeit löst DOMEA-Konzept ab – aber wie?
Einen aktualisierten Stand zum Thema Konzept Elektronische Verwaltungsarbeit finden Sie in folgendem Blog-Artikel vom 26.11.2011:
http://blog.egov-suite.com/de/2011/11/konzept-elektronische-verwaltungsarbeit-quo-vadis-fortsetzung/