NOV 26 2011

Konzept Elektronische Verwaltungsarbeit – Quo vadis – Fortsetzung

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Zur Jahrestagung E-Akte wurden von Dr. Georg Thiel vom Bundesministerium des Inneren  erste Informationen zum Konzept “Elektronische Verwaltungsarbeit” öffentlich präsentiert.  Die folgenden Aussagen sind daher im Sinne einer Aktualisierung zum Blog-Artikel „Konzept Elektronische Verwaltungsarbeit löst DOMEA-Konzept ab – aber wie?“ vom 29. August 2011 zu sehen.

Konkret wurde die Struktur des Konzeptes dargestellt, das auf Grundlagen und Bedarfsanalyse basiert und mit folgenden Elementen als „Grundbausteine“ aufgebaut ist:

  • E-Akte
  • E-Vorgangsbearbeitung
  • E-Kollaboration
  • E-Fachverfahren

Die Aufnahme von Collaboration und Fachverfahren stellt eine deutliche Bereicherung dar. Fachverfahren sind und waren, abgesehen von einigen Zentralabteilungen, immer schon wesentliche Bestandteile des Verwaltungshandelns und dürfen daher nicht von organisatorischen Regelungen ausgenommen werden. E-Kollaboration oder wie häufiger  mit dem englischen Begriff Collaboration bezeichnet, ist heute wesentlicher Bestandteil effizienter Zusammenarbeit und daher ebenfalls ein wesentlicher Aspekt des Verwaltungshandelns geworden.

Durch die Trennung von E-Akte und E-Vorgangsbearbeitung blieb eine Parallelität zum DOMEA-Stufenkonzept erhalten, was insbesondere unter Berücksichtigung der gegenwärtig immer stärker werdenden Anforderung zur Optimierung von Geschäftsprozessen offene Fragen zulässt. Eine klarer Handlungsleitfaden ist hier nicht zu erkennen. Doch möglicherweise findet sich hier mit Veröffentlichung der Konzepte die Lösung im Detail.

Ergänzend wurden ein Projektleitfaden und ein Führungskräfteleitfaden angekündigt, welcher die bisher häufige schlechte Akzeptanz im Management verbessern soll. Mit dem Führungskräfteleitfaden wurde ein wesentliches Problem bei zahlreichen Projekten adressiert.

Ergänzende Bausteine beschreiben die Scan-Prozesse, die E-Poststelle und Signatur, die E-Langzeitspeicherung sowie die Themen Datenschutz, Personaldaten und Verschlusssachen.

Zudem wurde, wie bereits auf der Website angekündigt, klar gestellt, dass es sich im Unterschied zum DOMEA-Konzept um ein reines Organisationskonzept handelt, und ein Anforderungskatalog sowie ein Zertifizierungsprogramm für Softwareprodukte nicht enthalten sind.

Das Konzept befindet sich aktuell in einer Begutachtungsphase durch ausgewählte Behörden und soll somit erst ab dem ersten oder zweiten Quartal 2012 öffentlich verfügbar sein.

Eine große Eile ist hier auch leider nicht nötig, da es eine klare Aussage zu den fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen gab, wie diese in dem angekündigten E-Government-Gesetz enthalten sein sollen: Das Konzept geht von der Verfügbarkeit des EGovG aus und hat ohne dieses Gesetz folglich noch keine Bedeutung!

Welche Voraussetzungen hier nötig sind, wurden im Vortrag von Dr. Tanja Laier, ebenfalls vom Bundesministerium des Inneren angesprochen, und die Liste der zu regelnden Punkte erscheint doch sehr umfangreich.

Es bleibt als spannend, da ausgehend von der Formulierung auf der Website „Verwaltung-Innovativ“ der Bundesregierung die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens als Ausblick bis 2013 genannt wird.

In welchem Maße bindende Vorgaben im Konzept enthalten sind,  bzw. ob es wie im SAGA-Dokument entsprechende Kategorien (“Vorgeschlagen”, “Beobachtet”, “Empfohlen”, “Verbindlich”) gibt, bleibt ebenfalls bis zur offiziellen Verfügbarkeit offen.

Ob das Konzept aber ohne bindende Vorgaben und klare Anweisungen für die betroffenen Behörden im Vergleich zum bisherigen Ansatz einen Mehrwert darstellt, bleibt offen.

 

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